Versorgungsämter.org

Großniedesheim · Rhein-Pfalz-Kreis · 1.391 Einwohner

Versorgungsamt für Großniedesheim

Zuständig ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau mit Sitz in Landau.

Postleitzahlen in Großniedesheim: 67259

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau

Anschrift
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
Reiterstraße 16
76829 Landau
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Sprechzeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00–16:00 Uhr; Freitag 9:00–13:00 Uhr. Mittwoch geschlossen.
Online
GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten.
Website der Behörde
lsjv.rlp.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Welches Versorgungsamt ist für Großniedesheim zuständig?

Für Großniedesheim (Rhein-Pfalz-Kreis) ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau zuständig, Reiterstraße 16, 76829 Landau, Telefon +49 6341 26-222.

Welche Postleitzahlen gehören zu Großniedesheim?

Zur Gemeinde Großniedesheim gehören die Postleitzahlen 67259. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau erreichbar?

Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00–16:00 Uhr; Freitag 9:00–13:00 Uhr. Mittwoch geschlossen..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..

Ebenfalls zuständig ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau für

Gezeigt sind die Gemeinden desselben Kreises (Rhein-Pfalz-Kreis). Alle 499 weiteren Städte und Gemeinden stehen auf der Seite der Behörde.