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Übach-Palenberg · Kreis Heinsberg · 24.277 Einwohner

Versorgungsamt für Übach-Palenberg

Zuständig ist der Kreis Heinsberg – Amt für Soziales, Schwerbehindertenangelegenheiten.

Postleitzahlen in Übach-Palenberg: 52531

Kreis Heinsberg – Amt für Soziales, Schwerbehindertenangelegenheiten

Anschrift
Kreis Heinsberg – Amt für Soziales, Schwerbehindertenangelegenheiten
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Online
GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten.
Postanschrift
Valkenburger Str. 45
52525 Heinsberg
Website der Behörde
kreis-heinsberg.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Welches Versorgungsamt ist für Übach-Palenberg zuständig?

Für Übach-Palenberg (Kreis Heinsberg) ist der Kreis Heinsberg – Amt für Soziales, Schwerbehindertenangelegenheiten zuständig, Telefon +49 2452 13-5050.

Welche Postleitzahlen gehören zu Übach-Palenberg?

Zur Gemeinde Übach-Palenberg gehören die Postleitzahlen 52531. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..

Ebenfalls zuständig ist der Kreis Heinsberg – Amt für Soziales, Schwerbehindertenangelegenheiten für