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Münster-Sarmsheim · Landkreis Mainz-Bingen · 2.989 Einwohner

Versorgungsamt für Münster-Sarmsheim

Zuständig ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz mit Sitz in Mainz.

Postleitzahlen in Münster-Sarmsheim: 55424

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

Anschrift
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Schießgartenstraße 6
55116 Mainz
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Sprechzeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00–16:00 Uhr; Freitag 9:00–13:00 Uhr. Mittwoch geschlossen.
Online
GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten.
Website der Behörde
lsjv.rlp.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Welches Versorgungsamt ist für Münster-Sarmsheim zuständig?

Für Münster-Sarmsheim (Landkreis Mainz-Bingen) ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz zuständig, Schießgartenstraße 6, 55116 Mainz, Telefon +49 6131 967-222.

Welche Postleitzahlen gehören zu Münster-Sarmsheim?

Zur Gemeinde Münster-Sarmsheim gehören die Postleitzahlen 55424. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz erreichbar?

Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00–16:00 Uhr; Freitag 9:00–13:00 Uhr. Mittwoch geschlossen..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..

Ebenfalls zuständig ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz für

Gezeigt sind die Gemeinden desselben Kreises (Landkreis Mainz-Bingen). Alle 252 weiteren Städte und Gemeinden stehen auf der Seite der Behörde.