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Kerpen · Rhein-Erft-Kreis · 66.585 Einwohner

Versorgungsamt für Kerpen

Zuständig ist der Rhein-Erft-Kreis – Schwerbehindertenangelegenheiten.

Postleitzahlen in Kerpen: 50169, 50170, 50171

Rhein-Erft-Kreis – Schwerbehindertenangelegenheiten

Anschrift
Rhein-Erft-Kreis – Schwerbehindertenangelegenheiten
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Online
GdB und Schwerbehindertenausweis online beantragen
Amtlicher Dienst. Hinweise zu Unterschrift und Nachweisen dort beachten.
Postanschrift
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Website der Behörde
rhein-erft-kreis.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Welches Versorgungsamt ist für Kerpen zuständig?

Für Kerpen (Rhein-Erft-Kreis) ist der Rhein-Erft-Kreis – Schwerbehindertenangelegenheiten zuständig, Telefon +49 2271 83-45031.

Welche Postleitzahlen gehören zu Kerpen?

Zur Gemeinde Kerpen gehören die Postleitzahlen 50169, 50170, 50171. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..

Ebenfalls zuständig ist der Rhein-Erft-Kreis – Schwerbehindertenangelegenheiten für