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Hohenstein · Landkreis Nordhausen · 2.012 Einwohner

Versorgungsamt für Hohenstein (Nordhausen)

Zuständig ist das Landratsamt Nordhausen – Schwerbehindertenrecht mit Sitz in Nordhausen.

Postleitzahlen in Hohenstein: 99755

Landratsamt Nordhausen – Schwerbehindertenrecht

Anschrift
Landratsamt Nordhausen – Schwerbehindertenrecht
Behringstraße 2
99734 Nordhausen
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Website der Behörde
landkreis-nordhausen.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Welches Versorgungsamt ist für Hohenstein zuständig?

Für Hohenstein (Landkreis Nordhausen) ist das Landratsamt Nordhausen – Schwerbehindertenrecht zuständig, Behringstraße 2, 99734 Nordhausen, Telefon +49 3631 911-5101.

Welche Postleitzahlen gehören zu Hohenstein?

Zur Gemeinde Hohenstein gehören die Postleitzahlen 99755. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..

Ebenfalls zuständig ist das Landratsamt Nordhausen – Schwerbehindertenrecht für