Versorgungsämter.org

Gornau/Erzgeb. · Erzgebirgskreis · 3.686 Einwohner

Versorgungsamt für Gornau/Erzgeb.

Zuständig ist der Erzgebirgskreis – Schwerbehindertenrecht.

Postleitzahlen in Gornau/Erzgeb.: 09405, 09437, 09573

Erzgebirgskreis – Schwerbehindertenrecht

Anschrift
Erzgebirgskreis – Schwerbehindertenrecht
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Website der Behörde
erzgebirgskreis.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Welches Versorgungsamt ist für Gornau/Erzgeb. zuständig?

Für Gornau/Erzgeb. (Erzgebirgskreis) ist der Erzgebirgskreis – Schwerbehindertenrecht zuständig.

Welche Postleitzahlen gehören zu Gornau/Erzgeb.?

Zur Gemeinde Gornau/Erzgeb. gehören die Postleitzahlen 09405, 09437, 09573. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..

Ebenfalls zuständig ist der Erzgebirgskreis – Schwerbehindertenrecht für