Versorgungsämter.org

Göttin · Kreis Herzogtum Lauenburg · 71 Einwohner

Versorgungsamt für Göttin

Zuständig ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Schwerbehindertenrecht.

Postleitzahlen in Göttin: 21514

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Schwerbehindertenrecht

Anschrift
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Schwerbehindertenrecht
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Website der Behörde
schleswig-holstein.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Welches Versorgungsamt ist für Göttin zuständig?

Für Göttin (Kreis Herzogtum Lauenburg) ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Schwerbehindertenrecht zuständig.

Welche Postleitzahlen gehören zu Göttin?

Zur Gemeinde Göttin gehören die Postleitzahlen 21514. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..

Ebenfalls zuständig ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Schwerbehindertenrecht für

Gezeigt sind die Gemeinden desselben Kreises (Kreis Herzogtum Lauenburg). Alle 318 weiteren Städte und Gemeinden stehen auf der Seite der Behörde.