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Bornholt · Kreis Rendsburg-Eckernförde · 174 Einwohner

Versorgungsamt für Bornholt

Zuständig ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig - Abteilung Schwerbehindertenrecht.

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig - Abteilung Schwerbehindertenrecht

Anschrift
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig - Abteilung Schwerbehindertenrecht
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Website der Behörde
schleswig-holstein.de

Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.

Gut zu wissen

Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.

Häufige Fragen

Welches Versorgungsamt ist für Bornholt zuständig?

Für Bornholt (Kreis Rendsburg-Eckernförde) ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig - Abteilung Schwerbehindertenrecht zuständig.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..

Ebenfalls zuständig ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig - Abteilung Schwerbehindertenrecht für

Gezeigt sind die Gemeinden desselben Kreises (Kreis Rendsburg-Eckernförde). Alle 288 weiteren Städte und Gemeinden stehen auf der Seite der Behörde.