Backnang · Rems-Murr-Kreis · 38.818 Einwohner
Versorgungsamt für Backnang
Zuständig ist das Landratsamt Rems-Murr-Kreis – Versorgungsamt.
Postleitzahlen in Backnang: 71522
Landratsamt Rems-Murr-Kreis – Versorgungsamt
- Anschrift
- Landratsamt Rems-Murr-Kreis – Versorgungsamt
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website. - Website der Behörde
- rems-murr-kreis.de
Amtliche Kontaktangaben, Stand 23.10.2026: Quelle 1, Quelle 2. Vor einem Besuch die Angaben auf der Website der Behörde prüfen.
Gut zu wissen
Antrag, Unterlagen und Ihre nächsten Schritte, kurz erklärt.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Die Behörde stellt zunächst den GdB fest. Nutzen Sie den amtlichen Online-Antrag oder das Landesformular. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich; notwendige Unterlagen reichen Sie nach.
Ratgeber lesenGdB verstehen
Der GdB beschreibt Auswirkungen auf die Teilhabe. Einzelne Werte werden nicht addiert. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen zusammen auswirken.
Ratgeber lesenMerkzeichen
G, aG, H, Bl, TBl, Gl, B, RF und 1. Kl. haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Ratgeber lesenNachteilsausgleiche nutzen
Steuerlicher Pauschbetrag, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und Mobilität: Welche Rechte gelten, hängt vom GdB und den Merkzeichen ab.
Ratgeber lesenWiderspruch einlegen
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Regelmäßig bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen.
Ratgeber lesenÄnderungen und neuer Ausweis
Bei Verschlimmerung können Sie eine Neufeststellung beantragen. Ein ablaufender oder verlorener Ausweis bedeutet nicht automatisch eine neue medizinische Prüfung.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Versorgungsamt ist für Backnang zuständig?
Für Backnang (Rems-Murr-Kreis) ist das Landratsamt Rems-Murr-Kreis – Versorgungsamt zuständig.
Welche Postleitzahlen gehören zu Backnang?
Zur Gemeinde Backnang gehören die Postleitzahlen 71522. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Regelmäßige Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid beachten..
Ebenfalls zuständig ist das Landratsamt Rems-Murr-Kreis – Versorgungsamt für
- Alfdorf
- Fellbach
- Korb
- Murrhardt
- Rudersberg
- Waiblingen
- Berglen
- Remshalden
- Weinstadt
- Kernen im Remstal
- Allmersbach im Tal
- Althütte
- Auenwald
- Burgstetten
- Kirchberg an der Murr
- Oppenweiler
- Weissach im Tal
- Aspach
- Plüderhausen
- Urbach
- Schorndorf
- Winterbach
- Großerlach
- Spiegelberg
- Sulzbach an der Murr
- Kaisersbach
- Welzheim
- Leutenbach
- Schwaikheim
- Winnenden